Matching Funds - Initiative
Das Land Steiermark und der Österreichische Wissenschaftsfonds FWF haben vereinbart, steirische Forschungsprojekte finanziell in Form von Kofinanzierungen zu unterstützen.
Diese finanzielle Unterstützung erfolgt beim FWF unter Verwendung von Mitteln der Nationalstiftung für Forschung, Technologie und Entwicklung bzw. dem dort angesiedelten Fonds Zukunft Österreich. Dem FWF ist es dadurch möglich, eine Kofinanzierung in Höhe von 50 % der Gesamtprojektkosten für steirische Forschungsprojekte zur Verfügung zu stellen und exzellente Projekte zu fördern, die vom FWF allein aus budgetären Gründen nicht gefördert werden könnten. Allgemein sieht das Modell "Matching Funds" vor, dass jeder Euro, der von einem Bundesland in ein heimisches Projekt investiert wurde, aus Bundesmitteln analog ergänzt wird.
Antragstellung - Projektabwicklung
Der Förderungsantrag ist direkt beim FWF einzubringen - die Förderungsabwicklung erfolgt insgesamt über den FWF, der auch für die internationale Begutachtung der eingereichten Forschungsanträge, den Abschluss der Förderverträge und die Abrechnung der Forschungsprojekte gemäß seinen Richtlinien verantwortlich zeichnet.
Eine Förderung im Rahmen der Matching-Funds-Initiative ist in folgenden FWF-Förderprogrammen möglich:
· Einzelprojekte, Einzelprojekte - FWF
· Early-Stage Program: Research-Innovation-Training (ESPRIT), ESPRIT - FWF
· Elise Richter, Elise Richter - FWF
· Entwicklung und Erschließung der Künste (PEEK, einschließlich Elise Richter PEEK), Elise Richter PEEK - FWF
· Klinische Forschung (KLIF), Klinische Forschung - FWF
Die Begutachtung erfolgt gemäß den Verfahren und Richtlinien des FWF und auf Basis der Antragsrichtlinien in den genannten FWF-Förderprogrammen. Projektanträge, die an einer Forschungsstätte in der Steiermark durchgeführt werden, werden bei entsprechender Ablehnung durch das FWF-Kuratorium aufgrund mangelnder budgetärer Mittel automatisch der steirischen Landesregierung zur Kofinanzierung vorgeschlagen. Eine spezifische „Matching-Funds"-Einreichung ist nicht möglich.
Steirischer Part
Das Land Steiermark (Referat Wissenschaft und Forschung in der Abteilung 12 Wirtschaft, Tourismus, Wissenschaft und Forschung) übernimmt seine Rolle bei der Prüfung steirischer Projekte, die von Wissenschafterinnen und Wissenschaftern in den oben genannten Kategorien eingereicht, vom FWF international begutachtet und als hervorragend eingestuft wurden und aus budgetären Gründen dennoch nicht aus Mitteln des FWF gefördert werden können. Die Steiermark wählt aus diesem Pool an exzellenten Projektanträgen entlang der forschungspolitischen Schwerpunktsetzungen Projekte zur Kofinanzierung aus. In der Steiermark angesiedelte Forschungsprojekte mit exzellenter Begutachtung erhalten dadurch eine zusätzliche Finanzierungsmöglichkeit.
Ziele des „Matching Funds Modells" sind:
• gezielte Nachwuchsförderung sowie die Anwerbung und Unterstützung von exzellenten Forscherinnen und Forschern
• die Stärkung jener Bereiche, die für die Steiermark eine besondere Bedeutung haben (siehe dazu Wissenschafts- und Forschungsstrategie 2030)
• die Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit regionaler Forschungseinrichtungen, insbesondere durch zusätzliches Personal
• die Bündelung von steirischen Forschungsmitteln und Mitteln der Nationalstiftung für Forschung, Technologie und Entwicklung bzw. dem Fonds Zukunft Österreich, um in den kommenden Jahren zu mehr Spitzenforschung und zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses an den Universitäten und Hochschulen beizutragen.
Die Steiermark wählt aus dem vom FWF vorgeschlagenen Pool Projekte aus, die den Schwerpunkten der Wissenschafts- und Forschungsstrategie 2030 des Landes Steiermark entsprechen. Diese ist unter Wissenschafts- und Forschungsstrategie Steiermark 2030 - Wissenschaft - Land Steiermark abrufbar. Bei der Projektauswahl wird insbesondere ein Augenmerk auf einen wesentlichen Beitrag zur Umsetzung der Wissenschafts- und Forschungsstrategie 2030 entlang der fünf Scherpunktthemen gelegt. Zusätzlich wird der Fokus auf C1-Ablehnungen gelegt. Projekte mit einer C2-Ablehnung kommen nur dann in eine Übernahmeprüfung, wenn die Antragstellung von akademisch sehr jungen Wissenschafterinnen und Wissenschaftern (max. 5 Jahre nach PHD) erfolgt.
Als Grundlage für die Übernahmeprüfung ist von den Antragstellerinnen und Antragstellern auf einer Seite darzulegen, welchen Beitrag das Projekt zu Schwerpunktthemen der Wissenschafts- und Forschungsstrategie 2030 leistet. Das Land Steiermark wird diese Argumentation prüfen und in der Folge entscheiden, ob das Projekt einen wesentlichen Beitrag zur Weiterentwicklung der Schwerpunktthemen leistet.
In welchem Ausmaß leistet das Projekt einen Beitrag zu zumindest einem der 5 Schwerpunktthemen:
o Digitalisierung und Mikroelektronik
o Neue Mobilität
o Grüne Transformation
o Gesundheit und Life Sciences
o Gesellschaft und Wandel.
Kontakt/Ansprechpartner
Für das Land Steiermark, Abteilung 12 Wirtschaft, Tourismus, Wissenschaft und Forschung (Referat Wissenschaft und Forschung):
- Mag. Michael Teubl
T (0316) 877-2798
michael.teubl@stmk.gv.at - Mag. Gabriele Wurzer
T (0316) 877-5433
gabriele.wurzer@stmk.gv.at
Für den Österreichischen Wissenschaftsfonds FWF:
- • Martin Mandl BA BA MA
T +T +43 676 83487 8615
martin.mandl@fwf.ac.at
Datenschutz
Allgemeine Informationen
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